Im Gesundheitswesen existiert eine Form der Leistungsvergütung, die als Fallpauschale oder Vergütungspauschale bezeichnet wird. Gemäß den Vereinbarungen in Krankenkassenverträgen erhalten Versicherte in diesem Rahmen ein Hilfsmittel für einen vordefinierten Zeitraum. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt durch das Sanitätshaus, welches die Versorgung durchführt. Der Leistungsumfang einer solchen Fall- oder Vergütungspauschale beinhaltet die Bereitstellung, Auslieferung, Service (Wartung, Sicherheitstechnische Kontrolle, Reparaturen) und Abholung des Hilfsmittels.
Auch wenn ein Hilfsmittel vor Ablauf des Zeitraums nicht mehr benötigt wird, ist dennoch der vollständige Betrag für die gesamte Laufzeit zu entrichten.