Es gibt zwei grundsätzliche Arten des Vorgehens – es kommt immer auf das Hilfsmittel an:
Ihre Versorgung können wir sofort durchführen, wenn wir eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrer Krankenkasse haben oder die Kosten des Hilfsmittels unter einer (individuell von jeder Krankenkasse festgelegten) Genehmigungsfreigrenze liegt.
In den meisten Fällen jedoch sind wir zu Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse verpflichtet. Wir erstellen dazu einen Kostenvoranschlag und senden diesen zusammen mit dem Rezept an Ihre Krankenkasse. Wir müssen auf die Genehmigung warten und haben auf den zeitlichen Ablauf keinen Einfluss. Daher ist es umso wichtiger, dass wir Ihr Rezept möglichst schnell – bevorzugt vorab online – erhalten. Nämlich dann können wir mit diesem Prozess sofort beginnen.
Haben wir die Genehmigung erhalten, wird das Hilfsmittel für Sie aus unserem Lager bereitgestellt. Parallel beginnt unsere Disposition mit der Tourenplanung. Erst dann werden Sie zur Abstimmung eines Liefertermins von uns angerufen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Ihnen für die Lieferung nur ein ungefähres Zeitfenster angeben können. Unsere Fahrer kümmern sich um viele Patienten, bauen Hilfsmittel auf und ab und fahren viele Kilometer pro Tag. Da kann man einen festen Zeitpunkt nicht immer minutengenau benennen.