Wird vom Versicherten eine Versorgung in einer bestimmten Qualität, von einem bestimmten Hersteller oder mit speziellen Merkmalen gewünscht, die teurer sind als der Wert des verordneten Hilfsmittels, wird eine wirtschaftliche Zuzahlung veranschlagt. Die wirtschaftliche Aufzahlung hängt also maßgeblich von den Wünschen des Patienten ab.
Die Krankenkassen übernehmen ausschließlich die Basisversorgung für den Patienten. Diese Versorgungen unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot und müssen »ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.« Grundsätzlich ist es also den Krankenkassen nicht möglich und auch nicht erlaubt, zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, zu übernehmen. Hat der Patient nun bestimmte Wünsche und Anforderungen oder möchte er ein spezielles, höherwertiges Produkt, so übernimmt die Kasse die Kosten für das »Kassenmodell«. Alles was darüber hinausgeht, ist als Differenz durch den Patienten privat zu tragen. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zu den Eigenschaften Ihres Hilfsmittels, möglichen Optionen sowie Kosten und Folgekosten.